Trassierung

Als Trasse wird der Eisenbahnfahrweg bzw. dessen räumlicher Verlauf in der Landschaft bezeichnet. Um im Zuge von Neubauprojekten eine optimale Trasse zu finden bzw. bestehende Strecken neu zu trassieren, sind eine Vielzahl von Kriterien wie z. B. die gewünschte Reisegeschwindigkeit, der Fahrplan, die Topografie und die dadurch entstehenden Kosten zu berücksichtigen.

Die Linienführung (Trassierung) der Strecken folgt dem Betriebsprogramm, das für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Trasse prognostiziert wird. In Gleisbögen wird die einzubauende Überhöhung (das ist der Höhenunterschied zwischen der bogenäußeren und der bogeninneren Schiene) je nach Oberbau begrenzt; in Deutschland sind maximal 170 mm bei Fester Fahrbahn als Entwurfsgrundlage gestattet. Ebenso wird der zulässige Überhöhungsfehlbetrag für schnell fahrende Züge und der zulässige Überhöhungsüberschuss (für langsam fahrende Züge) begrenzt. Empfohlene Werte und Grenzwerte finden sich in der EN 13803. Diese Maßnahme dient zur Begrenzung der freien Seitenbeschleunigung quer zum überhöhten Gleis, die im Regelfall 1 m/s² nicht überschreitet.

Wenn eine Strecke auch für Güterzüge trassiert werden soll, muss die maximale Längsneigung so beschränkt werden, dass die Zughaken-Grenzlast nicht überschritten wird und diese Züge auch in einer Steigung anfahren und im entsprechenden Gefälle bremsen können. Deshalb können Mischverkehrs-Neubaustrecken nur relativ flach trassiert werden: 12,5 ‰ als Regelwert, maximal 20 ‰, wenn nur „leichte“ Güterzüge zu berücksichtigen sind. Eine Längsneigung von 12,5 ‰ entspricht einem Höhenunterschied von 12,5 m auf 1 km Streckenlänge.

ICE 3, Ansicht von vorne, auf der Steigung der Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main.
Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main, ICE 3 in 40 ‰ Steigung
© DB AG/Mantel

Bei Strecken, die nur für entsprechend ausgerüstete Personenzüge vorgesehen sind, kann man höhere Längsneigungen zulassen. Nach TSI bzw. EN 13803 sind maximal 35 ‰ zulässig, nach EBO sogar 40 ‰ für S-Bahnen und Schnellverkehrsstrecken.

Die geringe Längsneigung für Güterzug-geeignete Strecken stellt an die Überwindung von Höhenhindernissen für die Eisenbahn besondere Anforderungen. In der Frühzeit der Eisenbahn führte man die Bahnstrecke mithilfe künstlicher Längenentwicklungen an die hoch gelegenen Tunnelmünder von Scheiteltunneln oder an die Passhöhe heran. Dabei hatte die Eisenbahn nicht – im Unterschied zur Straße – die Möglichkeit, mit 180°-Haarnadelkurven die Berghänge zu erklimmen; dem stehen die Umlenkkräfte im Zug und die schlechte Bogengängigkeit der Radsätze entgegen, die durch enge Bögen mehr gleiten als rollen. Deshalb soll der Bogenradius gemäß EBO auf Hauptstrecken nicht weniger als 300 m betragen.

 

Empfohlene Fachliteratur:

Hansmann, Fabian; Nemetz, Wolfgang, Der Gleislage auf der Spur
https://www.pmcmedia.com/programm/rail/330/der-gleislage-auf-der-spur

Jänsch, Eberhard; Lang, Hans Peter; Nießen, Nils (Hrsg.), Handbuch Das System Bahn
https://www.pmcmedia.com/neuerscheinungen/427/handbuch-das-system-bahn?c=10

Wittenberg/von Lüpke/Zwanziger/Heinrichs (Hrsg.), Kommentar zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
https://www.pmcmedia.com/neuerscheinungen/422/kommentar-zur-eisenbahn-bau-und-betriebsordnung-ebo