Pers. Schutzausrüstung

Jeder Bedienstete, der sich bei seinen Tätigkeiten in verschiedensten exponierten Bereichen aufhält, verhindert durch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vorausschauend (präventiv) die Unfallgefahr oder trägt zumindest zu einer Verminderung der Auswirkungen bei.

Betriebstechnische Umstände bedingen, dass Versicherte mit Unfalls- und Gesundheitsgefahren konfrontiert sind. Aus diesem Grund hat der Unternehmer für die Verfügbarkeit der PSA und deren Instandhaltung zu sorgen. Zu beachten ist, dass technische und organisatorische Maßnahmen gegenüber persönlichen Schutzausrüstungen vorrangig zu behandeln sind.  Nur wenn durch diese Maßnahmen die Unfall- und Gesundheitsgefahr nicht gebannt werden kann, kommen PSA zur Gefahrenabwendung zum Einsatz.

PSA - Persönliche Schutz Ausrüstung
Persönliche Schutz Ausrüstung
© Plasser & Theurer

Rechtsvorschriften/Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

Zum Schutz vor Arbeitsunfällen hat der Unternehmer Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Diese müssen den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift und den für ihn sonst gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen sowie andere allgemein anerkannte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln erfüllen. Wenn in anderen Rechtsvorschriften, speziell in Arbeitsschutzvorschriften, etwas angefordert wird, bleiben diese Vorschriften unangetastet.

Kopfschutz (Arbeitsschutzhelm)

Der Arbeitsschutzhelm (Kopfschutz) gemäß der Norm EN 397 ist aus Kunststoff (Polyethylen) und in verschiedenen Farben erhältlich. An der Innenseite ist er individuell verstellbar und weist auch ein Stirnband auf, das nach häufigem Tragen ausgetauscht werden soll. Der Arbeitsschutzhelm dient einerseits zum Schutz des Kopfes vor herabstürzenden Teilen, andererseits zum Schutz beim Aufenthalt unter schwebenden Lasten. Er kann in einem Arbeitsraum benutzt werden, der durch seine Beengtheit eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingt. Es gibt auch Arbeitshelme (z. B. Kettensägeschutz), an deren seitlich befestigten Gelenkarmen ein Gehörschutz angebracht ist. Dieser Helm wird bei Forstarbeiten oder dem Arbeiten mit schweren Baumaschinen eingesetzt. Ebenso gibt es Arbeitsschutzhelme, die mit einer integrierten Beleuchtung (z. B. im Bergbau) ausgestattet sind. Diese kann auch nachträglich installiert werden. Der Arbeitgeber muss eine Belehrung über die Ausstattung und die Tragepflichtprüfung durchführen.

Klassischer Schutzhelm mit hohem Tragekomfort schützt auch gegen Sonneneinstrahlung
Klassischer Schutzhelm mit hohem Tragekomfort schützt auch gegen Sonneneinstrahlung

Arbeitsschutzschuhe

Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist auf vielen Baustellen unbedingt notwendig und ein Element der PSA. Alle Berufsgruppen führen die unterschiedlichsten Arbeiten aus, wobei der Sicherheitsschuh den Arbeitern ein positives Gefühl von Schutz vermittelt. Die Schuhe sind in verschiedene Sicherheitsklassen unterteilt, wobei für die Klassifizierung das Einsatzgebiet der Schuhe ausschlaggebend ist. Die Maßnahmen für die Schutzschuhe sind in der EN 20345 hinterlegt. Die Sicherheit richtet sich auf die jeweilige Berufsgruppe aus, etwa auf Köche (z. B. Wasserdichte), Gärtner oder Elektriker (z. B. Isolierung). Im Gleisbau bietet z. B. S2 Widerstand gegen Feuchtigkeit und Nässe, was bei entsprechender Pflege auch erhalten bleibt. Im vorderen Bereich der Schuhe bietet die eingeschlossene Schutzkappe (aus Stahl, Aluminium, Titan oder Kunststoff)Schutz für die Zehen. Dadurch werden die Füße der Mitarbeiter im Handwerk oder in der Industrie vor schweren Verletzungen und Quetschungen geschützt, wenn Teile herabfallen.  
Die Belastbarkeit der Schutzkappen in den Schuhen beträgt 100 bis 200 Joule.

Die Sicherheitsschuhe sind aus Gummi, PU bzw. TPU gefertigt und können auch eine Stahlsohle oder eine rutschfeste Sohle aufweisen. Die Rutschfestigkeit und Stabilität ist durch diese Stoffe gewährleistet. 

Auflistung der Klassifizierung

SB – Grundanforderung
S1 – Zusatzanforderung (geschlossener Fersenbereich)   
S1P – wie S1 und zusätzlich durchtrittsicher  
S2 – wie S1 und bedingt wasserdicht  
S3 – wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher  
S4 – wie SB mit zusätzlicher Energieaufnahme im Fersenbereich  
S5 – wie S4 und zusätzlich durchtrittsicher  

 An den Sicherheitsschuh gilt die Grundanforderung SB. Weitere Einteilungen geben den Mitarbeitern über zusätzliche Ausstattungen Auskunft. Die Klassifizierungen S3 und S1P weisen zum Beispiel eine durchtrittsichere Sohle auf, die das Eintreten von spitzen Gegenständen wie Nägeln oder Ähnlichem auf Baustellen verhindert. Die Durchtrittsicherheit entsteht durch das Einarbeiten von einem oder mehreren dünnen Stahlblechen in die Sohle.

S3 Sicherheitsstiefel
S3 Sicherheitsstiefel
© Fabian Hansmann

Augenschutz (Arbeitsschutzbrille)

Arbeitsschutzbrillen bewahren die Mitarbeiter vor schädlichen Einflüssen wie Chemikalien, Staub, grellem Licht oder herumfliegenden Teilen. In überwiegendem Maße finden diese Brillen im Arbeitsumfeld der Metall- oder Holzverarbeitung, in Arztpraxen und Chemielaboren (Arbeitsschutz) Verwendung, aber auch bei sportlichen Aktivitäten oder  im Hobbybereich werden sie eingesetzt. Das Auge als wesentliches Sinnesorgan des Menschen muss vor schädigenden Einflüssen geschützt werden. Meist werden Scheibenbrillen eingesetzt, die wie optische Brillen seitliche Bügel aufweisen. Bei Schweißarbeiten, die elektrisch oder autogen ausgeführt werden, müssen spezielle Schutzbrillen verwendet werden, da es bei diesen Tätigkeiten zu Verbrennungen des Auges (Verblitzungen) kommen kann. Diese Brillen sind oftmals aus Kunststoff angefertigt und weisen ein  stark getöntes Glas auf, das vor grellem Licht schützen soll (z. B. bei Schweißarbeiten). Die Arbeitsschutzbrillen entsprechen der Größe nach normalen Brillen, für Träger von optischen Brillen werden diese in einer Sondergröße angefertigt. Zusätzlich kann man die Brillen jeder Kopfform anpassen, da die Bügel seitlich längenverstellbar sind.

Atemschutz (Atemschutzmasken)

Der Atemschutz findet dann Verwendung, wenn der Mitarbeiter giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden oder reizenden Gasen, Dämpfen, Nebel oder Staub ausgesetzt ist. Ebenso wird der Atemschutz bei Mangel an Sauerstoff eingesetzt.

Körperschutz (z. B. Arbeitshandschuhe, Schürzen)

Arbeitshandschuhe werden dann getragen, wenn in der Nähe von oder mit Stoffen gearbeitet wird, die zu Hautverletzungen in jeglicher Form führen können oder diese Stoffe sogar in die Haut des Menschen eindringen können. Es besteht die Pflicht, die für den jeweiligen Stoff geeigneten Handschuhe zu tragen. Bei Gefahr von Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen, Unterkühlungen, elektrischen Durchströmungen, Stich- oder Schnittverletzungen gibt es spezielle Arbeitshandschuhe, die vor den jeweiligen Schädigungen schützen.

Gehörschutz

Der Kapselgehörschutz wird im Gleisbau gebraucht, wenn auch nur in kurzer Verwendung. Er ist eine geschlossene, kopfhörerähnliche, ohrumschließende Kapsel, die leicht ein- und auch wieder abgesetzt werden kann. Während der Arbeit kann der Gehörschutz um den Hals getragen werden, damit er zu jeder Zeit griffbereit ist. Das Ohr wird vollständig von einer Hartkunststoffschale umschlossen, die innen gepolstert und mit schalldämmendem Schaumstoff versehen ist, was zu hohem Tragekomfort beiträgt. Dieser Gehörschutz nimmt den Schall in unmittelbarer Umgebung auf. Der Schutz sichert das Hören von Rottenwarnsignalen (Ro1 bis Ro3) aus der Entfernung ab. Das unmittelbare, um sich laufende Geräusch von Arbeitswerkzeugen im Gleisbau wird somit gedämpft.

Die Gehörschutzstöpsel gibt es auch als Ohrenstöpsel. Diese sind bereits vorgefertigt und sofort einsetzbar. Bei einmaligem oder auch mehrmaligem Gebrauch werden verformbare Ohrstöpsel bevorzugt. Dabei werden die fabrikfertigen Ohrstöpsel aus Schaumstoff mit den Fingern vorgeformt, in den Gehörgang eingeführt und im Anschluss wieder ausgedehnt.

Es gibt auch noch Bügelstöpsel, die mit einem Band oder Kunststoffbügel ausgestattet sind und häufiger zum Einsatz kommen können. Bei der Auswahl des Gehörschutzes werden laut Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgruppen alle Stöpsel und Kapsel als gleichwertig angesehen. Das Tragen eines Gehörschutzes im Gleisbau wird ab 80 dB(A) empfohlen, ab 85 dB(A) ist ein Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben.

Gehoerschutz

© Achim Uhlenhut

Persönliche Vorgaben für das Verwenden der PSA

Sie müssen im Gefahrenbereich der Gleise stets eine eng anliegende Warnkleidung (z. B. Warnweste) tragen. Weiters sind Sie verpflichtet, bei bestimmten Tätigkeiten entsprechendes Schutzzeug (z. B. Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Atemschutzgerät, Gehörschutzmittel) zu benutzen.

Das Schutzzeug erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Geben Sie acht, dass es passt und sich in ordnungsgemäßem Zustand befindet.

Beschädigtes oder unbrauchbares Schutzzeug dürfen Sie keinesfalls verwenden. Tauschen Sie es in Ihrer Dienststelle aus.

Schmuckstücke wie Ringe, Armbänder, Uhren und ähnliche Gegenstände dürfen Sie beim Arbeiten nur dann tragen, wenn diese keinesfalls zu einer Gefährdung führen können (z. B. Hängenbleiben). Das Tragen von Ohrenschutz (Mützen), beispielweise bei großer Kälte, darf Ihr Gehör nicht beeinträchtigen.

Das Bereitstellen von Schutzzeug der verschiedensten Art, die Reinigung und Instandhaltung bedeuten einen hohen finanziellen Aufwand. Aus diesem Grund verlangt jeder Arbeitgeber, dass bei allen Arbeiten, für die Schutzzeug benötigt wird, dieses von den Mitarbeitern auch verwendet wird. Bequemlichkeit, Unkenntnis oder Gleichgültigkeit gegenüber Gefährdungen kann schlimme Folgen (Unfälle bzw. Berufskrankheiten) hervorrufen.