Sicherungsaufsicht

Die Sicherungsaufsichtskräfte - auch Sakra genannt - bestimmen die Qualität der Sicherungsmaßnahmen, die zur Abwendung der Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb eingesetzt werden. Für diese Tätigkeit sollten daher ausschließlich erfahrene und zuverlässige Personen im Einsatz sein. Sicherungsaufsichtskräfte, die von Bewachungsunternehmen stammen, müssen nach der Fortbildungsanweisung für Sicherungsaufsichtskräfte ausgebildet und geprüft werden. Davor muss der Nachweis von mindestens einjähriger Praxis erbracht werden, damit die Zulassung zur Ausbildung bzw. zur Prüfung als Sicherungsaufsicht erfolgen kann.

Fortbildung

Sicherungsaufsichtskräfte müssen jährliche Fortbildungsveranstaltungen absolvieren. Neuregelungen hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschrift sowie bemerkenswerte Unfälle und deren Präventionsmaßnahmen gehören zu den Inhalten der Schulung. Diese Fortbildung erfordert die Führung von Nachweisen.

Anforderungen an die Sicherungsaufsicht

Die Sicherungsaufsicht erfordert ein Mindestalter, als Zeichen, dass es sich bei dieser Tätigkeit um eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe dreht.

Verantwortung der Sicherungsaufsicht

Die Sicherungsaufsicht trägt die Verantwortung zur Abwendung der Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb auf der ihr zugeteilten Baustelle. Es muss gewährleistet sein, dass jede Arbeitsstelle bzw. Baustelle für sich eindeutig gesichert werden kann. Dies ist besonders wichtig, wenn zwei verschiedene Arbeitsstellen nebeneinander gegeben sind. Die Zuordnung der Rottenwarnsignale und deren Hörbarkeit muss eindeutig festgelegt sein, damit eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Eine schriftliche Vereinbarung ist notwendig, wenn eine Sicherungsaufsicht auch eine angrenzende Arbeitsstelle betreut.

Aufgaben der Sicherungsaufsicht

An die Sicherungsaufsicht werden große Anforderungen gestellt, um sicherzugehen, dass eine Gefährdung der Arbeitskräfte durch Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb abgewiesen wird.

Diese Aufgaben beziehen sich auf Folgendes:

  • Größe und Art der Baustelle
  • Einsatz der Geräte
  • Äußere Einflüsse (z. B. Witterung und Lärm)
  • Örtliche und betriebliche Verhältnisse

Wenn erforderlich, ändert die Sicherungsaufsicht die Sicherungsmaßnahmen ab und passt diese den aktuellen Bedingungen an.

Eine Hauptaufgabe der Sicherungsaufsicht besteht darin, die Arbeitskräfte vor Beginn der Arbeiten in den getroffenen Sicherungsmaßnahmen zu unterweisen. Werden die Arbeiten von einem Unternehmer ausgeführt, so übernimmt die Sicherungsaufsicht die Unterweisung der Bauleiter bzw. die Arbeitsaufsicht des Unternehmers, eventuell unter Beteiligung der Sicherungsüberwachung. Danach werden die Arbeitskräfte entsprechend in die Vorkehrungen eingeführt.

Es ist notwendig, dass Sicherungsaufsicht und Arbeitsaufsicht sich in kontinuierlichem Austausch befinden, da sich die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen stets auf die durchzuführenden Arbeiten beziehen. Die Sicherungsaufsicht ist dafür zuständig, dass sowohl alle Arbeitskräfte als auch die Sicherungsposten Warnkleidung tragen.

Eine weiterer Schwerpunkt besteht darin, die Sicherungsposten in ihre Aufgaben einzuweisen. Die Sicherungsaufsicht ermittelt die Annäherungsstrecke, um die Anzahl der Sicherungsposten und den Sicherheitszuschlag festzulegen. Beim Bauleiter bzw. bei der Bauaufsicht werden die erforderlichen Räumzeiten oder der zusätzliche Einsatz von Geräten, die erhöhte Räumzeiten benötigen, erkundet.