Lichtraumprofil

Fahrzeuge auf Eisenbahnstrecken können Hindernissen durch die Zwänge der Spurgebundenheit nicht ausweichen. Begrenzungslinien definieren daher am Streckenquerschnitt einen Bereich, der von jeglichen baulichen und ortsfesten Hindernissen freizuhalten ist, um die sicheren Bewegungen des Fahrzeugs zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung von Zuschlägen für reale Fahrzeugbewegungen ergibt sich daraus die absolute Grenzlinie. Sie stellt damit den für die Fahrzeugbewegung notwendigen Raumbedarf dar. Aus den einzelnen Begrenzungslinien geht der Mindestlichtraum unter Berücksichtigung von Reserven für die Durchführung von Instandhaltung (Instandhaltungstoleranzen) hervor.

Ragen Hindernisse wie z. B. Bäume in diesen Bereich, kann es zu Kollisionen mit dem Zug kommen, sodass der sichere Betrieb der Infrastruktur nicht aufrechterhalten werden kann. Gleis- und Trassierungsparameter beeinflussen das Fahrzeugverhalten entscheidend. Es ist daher bei der Ermittlung der Begrenzungslinie notwendig, die möglichen Bewegungen des Fahrzeugs zu berücksichtigen.

Für die Berechnungen des (Nenn-)Lichtraums des betrachteten Streckenabschnitts werden weitere Zuschläge wie z. B. temporäre Einbauten, Reserven für Instandhaltung und Raum für Lademaßüberschreitungen berücksichtigt.

Basierend auf den Überlegungen zu Begrenzungslinien, absoluten Grenzlinien und Mindestlichtraum setzen Infrastrukturunternehmer das oftmals streckenspezifische Lichtraumprofil (Regellichtraumprofil, Einheitslichtraum) als Standard fest. Dieses erleichtert die Planung wesentlich.

Prinzipzeichnung des Streckenquerschnitts einer zweigleisigen Strecke mit Kennzeichnungen von Sicherheitsräumen, Lichtraum und Gleisabstand
Typischer Streckenquerschnitt an einer zweigleisigen Neubaustrecke in Österreich
© Der Gleislage auf der Spur
Querschnitt des Regellichtraums in der Gerade und in Bögen bei Radien ≥ 250 m mit allen Bemaßungen und Grenzlinien
Regellichtraum in der Gerade und in Bögen bei Radien ≥ 250 m gemäß EBO Anlage 1 zu § 9
© Der Gleislage auf der Spur

Beim Regellichtraum gemäß EBO Anlage 1 zu § 9 sind die unterschiedlichen Grenzlinien (kleine und große Grenzlinie) erkennbar sowie die blau gefärbten Bereiche A und B. Im Bereich A sind Hindernisse auf Dauer möglich, wenn es der Betrieb erfordert. Ein klassisches Beispiel dafür wären z. B. Bahnsteige oder Signalanlagen. Im Bereich B sind lediglich temporäre Einbauten im Zuge von Bauarbeiten wie eventuelle Sicherungsmaßnahmen zulässig.

EBO § 9:

„Der Regellichtraum setzt sich zusammen aus dem von der jeweiligen Grenzlinie umschlossenen Raum und zusätzlichen Räumen für bauliche und betriebliche Zwecke.“

EisbBBV § 16:

„Der Lichtraum ist der zu jedem Gleis gehörende, freizuhaltende Raum. Der Lichtraum setzt sich aus dem für die ungehinderte Fahrt der Schienenfahrzeuge erforderlichen Raum und zusätzlichen Räumen für bauliche und betriebliche Zwecke zusammen. Der Lichtraum ist vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen unter Zugrundelegung der jeweiligen kinematischen Bezugslinie entsprechend dem Stand der Technik festzulegen; diese Festlegung darf streckenbezogen erfolgen.“ […]
„Der Mindestlichtraum umschließt den Raum, den ein Schienenfahrzeug unter Berücksichtigung der horizontalen und vertikalen Bewegungen sowie der Gleislagetoleranzen und der Mindestabstände von der Oberleitung benötigt. Für die Berechnung des Mindestlichtraumes sind die Maße der jeweiligen kinematischen Bezugslinie entsprechend dem Stand der Technik zu erweitern.“

AB-EBV:

„Das Lichtraumprofil […] ist die Umhüllende des für die Durchfahrt von Fahrzeugen und für weitere bahnbetriebliche Zwecke freizuhaltenden Raumes. Es setzt sich zusammen aus der Grenzlinie fester Anlagen und den zusätzlich erforderlichen Sicherheitsräumen.“

Sicherheitsräume sind auf beiden Seiten der Strecke vorzusehen und erlauben den sicheren Aufenthalt bei der Vorbeifahrt von Zügen. Muss der Gleisbereich z. B. aufgrund einer Zugfahrt verlassen werden, so ist der Sicherheitsraum umgehend aufzusuchen.

Auf zweigleisigen Strecken sind die Gleise so anzuordnen, dass eine Zugbegegnung bei zulässiger Geschwindigkeit gefahrlos möglich ist.

Empfohlene Fachliteratur

Hansmann, Fabian; Nemetz, Wolfgang, Der Gleislage auf der Spur
https://www.pmcmedia.com/programm/rail/330/der-gleislage-auf-der-spur