Signalmittel

Warnmittel benötigen die Zulassung durch den Bahnbetreiber, wenn dieser sie nicht selbst zur Verfügung stellt, da sie sich auf den Bahnbetrieb auswirken können. Im Regelfall wird akustisch gewarnt, optische Warnmittel können bei Dunkelheit eingesetzt werden. Bei der Entscheidung zwischen Mehrklanghorn und Starktonhupe ist darauf zu achten, dass sich der Signalschallpegel um ca. 10 dB(A) über dem Störschallpegel befindet. Mittels einer Hörprobe unter den ungünstigsten zu erwartenden Randbedingungen (z. B. Nachbarschaftslärm, Fahrten im Gegengleis, Tragen von Gehörschutz) ist sicherzustellen, dass Warnungen hörbar sind.    

Mehrklangsignalhorn

Das Mehrklangsignalhorn muss vom Sicherheitsposten auch dann mitgeführt werden, wenn Starktonhupe oder elektrische Warnmittel vorhanden sind. Sollte ein Warnmittel ausfallen, besteht die Möglichkeit, die Beschäftigten mit dem Mehrklangsignalhorn zu informieren. Es wird dort eingesetzt, wo wenig Lärm auftritt und keine lautstarken Geräte bzw. Maschinen im Einsatz sind. Das sind meist kleine Arbeitsstellen, für die nur ein Sicherungsposten in unmittelbarer Nähe der Beschäftigten erforderlich ist. Da im Winter das Mundstück durch Speichelrückstände, Regen oder Schnee vereisen kann, findet vor dem Einsatz immer eine Funktionsprüfung statt.

Mehrklangsignalhorn
Mehrklangsignalhorn
© Robel Bahnbaumaschinen GmbH

Starktonhupe (Tremolo)

Das Warninstrument Starktonhupe wird häufig bei der Bahn verwendet, weil es eine viel größere Reichweite als ein Mehrklangsignalhorn hat. Das Signal wird durch die Bedienung des Schallgeberknopfes hervorgerufen, indem der Griffbügel bis zu 90° nach unten gedrückt wird.  Durch CO2-Zufuhr in beide Hörner entsteht ein Mischklang. Wenn die Starktonhupe längere Zeit im Einsatz ist, ist eine Wartung notwendig. Ebenso muss bei diesem Warngerät jeweils vor Arbeitsbeginn eine Funktionsprüfung und eine Hörprüfung vorgenommen werden.

Durchführen einer Hörprobe

Wenn eine Hörprobe absolviert wird, achtet die Sicherungsaufsicht gemeinsam mit dem Bauleiter darauf, dass möglichst ungünstige akustische Verhältnisse bestehen:

  • Die Maschinen müssen unter Volllast laufen (maximale Drehzahl der Motoren).
  • Die Maschinen müssen sich ihrem Zweck entsprechend im Einsatz befinden (z. B. beim Schleifen oder Trennen von Schienen).
  • In Nachbargleisen müssen Züge verkehren.

Um bei der Hörprobe festzustellen, ob ein benachbarter Sicherheitsposten das Rottenwarnsignal wahrnimmt, vereinbart die Sicherungsaufsicht Handzeichen oder setzt Funkgeräte ein, um eine einwandfreie Verständigung zu ermöglichen. Durch das Heben der Hand signalisieren die Arbeitskräfte im Lärmbereich der Arbeitsstelle, dass sie bei der Hörprobe das Rottenwarnsignal deutlich vernommen haben. Erst nach Sicherstellung der Hörbarkeit der Rottenwarnsignale bei allen Arbeitskräften werden Arbeiten durchgeführt.

Signalpfeife

Die Signalpfeife wird als Warninstrument verwendet, um Beschäftigte und Fahrzeugführer im Eisenbahnverkehr zu warnen und zu schützen, wenn Gefahren drohen. Die Signalpfeife gibt einen sehr hohen Ton (Frequenz) ab, den man auch mit einem Gehörschutz, der bei sehr starkem Werkzeug- und Maschinenlärm verwendet wird, gut wahrnehmen kann.

Warn- und Signallampen

Diese Lampen werden bei Dunkelheit oder bei Arbeiten im Tunnel eingesetzt, wenn eine Sicherung mit mehreren Sicherungsposten erforderlich ist. Anstelle des Handzeichens wird die weiß leuchtende Handlampe in die Höhe gehalten als Bestätigung, dass ein gegebenes Signal aufgenommen wurde. Die Handleuchte ist rot abblendbar. Bei Gefahr kann dem Zug das Kreissignal gezeigt werden.

Signalfahne

In Notfällen kann der Sicherungsposten mit der Signalfahne das Kreissignal geben sowie dem Zug entgegenlaufen, damit der Triebfahrzeugführer die Notbremsung durchführen und das Achtungssignal geben kann. Beschäftigte könnten in diesem Fall bei Gefahr noch den Gleisbereich räumen. Die Signalfahne wird dabei außerhalb des Köchers gehalten oder darin so gefaltet sein, dass sie beim Herausziehen sofort als solche erkennbar ist.

Kreissignal für die Anzeige eines Notfalls

Tageszeichen 
Eine weiß-rot-weiße Flagge bzw. eine rot-weiße Signalfahne, ein anderer Gegenstand oder der Arm wird dabei im Kreis geschwungen.

Nachtzeichen
Eine Handleuchte bzw. eine Laterne, die möglichst rot abgeblendet ist, oder ein leuchtender Gegenstand wird dabei im Kreis geschwungen.

Das Kreissignal wird dann gegeben, wenn ein Zug oder eine Rangierabteilung sofort zum Stehenbleiben veranlasst werden muss.