Deutschland

Satzungsentwurf für InfraGO umfasst acht Ziele

Die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO AG soll als Unternehmenszweck acht gemeinwohlorientierte Ziele in die Satzung aufnehmen, wie aus einem Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) an den Verkehrsausschuss des Bundestags hervorgeht. Die Ziele umfassen die Schaffung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und effizienten Bahninfrastruktur, die Förderung von Innovationen und Klimaschutz sowie die Stärkung der Transparenz und Nutzerbeteiligung. Ein weiteres Steuerungsinstrument der DB InfraGO AG soll die Einrichtung eines Infrastrukturplans sein, der langfristige politische Ziele in überprüfbare Maßnahmen und Kennzahlen umsetzt. Der Plan soll von Bund und einem Sektorbeirat aus Branchenakteuren erstellt werden. Der Sektorbeirat soll aus der Zusammenfassung der bestehenden Netz- und Stationsbeiräte entstehen und die Transparenzanforderungen erhöhen. Zudem plant der Bund, die gesellschaftsrechtlichen Kontrollmechanismen über die Aufsichtsräte von DB und DB InfraGO zu stärken.