Deutschland

InfraGO-Aufsichtsrat soll kein Vetorecht bekommen

Der Aufsichtsrat der neu gegründeten gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO wird kein Vetorecht gegenüber Weisungen des DB-Konzerns erhalten. Das ergab eine Anfrage der CDU-Fraktion an den Bundesschienenbeauftragten Michael Theurer. Weisungen des Konzernvorstands der Deutschen Bahn (DB) richten sich direkt an den Vorstand von DB InfraGO, nicht an den Aufsichtsrat. Somit ist der Aufsichtsrat nicht in der Lage, Weisungen abzulehnen. Jedoch soll der Aufsichtsrat der Muttergesellschaft DB Zustimmungsvorbehalt für Weisungen und Aktionärshandeln der DB im Hinblick auf InfraGO erhalten. Die genauen Details und der Zeitpunkt der Umsetzung der Regelung sind noch nicht bekannt.