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Zusammenarbeit mit ERA bis Ende 2024 verlängert

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben die Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis 31. Dezember 2024 verlängert. Der Beschluss ermöglicht weiterhin gemeinsame Schienenfahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Schienenpersonen(SPV)- und Schienengüterverkehr (SGV). Die ERA ist seit 2019 für die gemeinsame Zulassung von Schienenfahrzeugen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr in der EU zuständig, was den administrativen Aufwand für Unternehmen aus der Schweiz reduziert. Neben der Verlängerung der ERA-Zusammenarbeit wurden sechs EU-Rechtsakte in das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU aufgenommen, um die Gleichwertigkeit des Rechts in den jeweiligen Bereichen zu bestätigen.