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Estland

Gericht ordnet neue UVP für Bahntunnel nach Finnland an

Das Verwaltungsgericht von Estland hat entschieden, dass der Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Bau eines Eisenbahntunnels zwischen Estland und Finnland erneut geprüft werden muss. Zuvor hatte das Gericht eine Entscheidung gegen das Projekt durch das estnische Finanzministerium und das Verbraucherschutz- und technische Regulierungs- und Beratungsgremium (CPTRA) als rechtswidrig bezeichnet. Finest Bay Area Development, das private Unternehmen, das den 103 km langen Tunnel von Tallinn nach Helsinki bauen will, sieht in der neuen Entscheidung einen bedeutenden Schritt nach vorne für das Projekt. Finest hatte ursprünglich das vorläufige Eröffnungsdatum für den Tunnel auf den 24. Dezember 2024 festgelegt. Das Projekt wird von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe koordiniert, die gemeinsam von den Umweltministerien Finnlands und Estlands gebildet wurde und überprüft, ob das Projekt den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Umweltauswirkungen und internationales Recht, entspricht. Nach der Entscheidung des Gerichts wird der UVP-Antrag von Dezember 2018 nun erneut eingereicht. Der neue Eisenbahntunnel zwischen Estland und Finnland ist in das Kernnetz des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) der EU aufgenommen worden.