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ERFA begrüßt neuen Entwurf zur Kapazitätsverordnung des EP

Die Europäische Vereinigung für Schienengüterverkehr ERFA hat einen überarbeiteten Entwurf des Europäischen Parlaments (EP) zur Verordnung zur Eisenbahninfrastrukturkapazität der Europäischen Union begrüßt. Der neue Entwurf stellt laut dem Verband eine erhebliche Verbesserung dar, stärkt die Rolle der Infrastrukturnutzer und führt eine klarere Governance-Struktur und einen ambitionierteren Umsetzungsplan ein. Die ERFA hebt vier Hauptverbesserungen hervor: Eine offizielle Beratungsgruppe soll die fehlende förmliche Konsultation mit den Nutzern beheben, was die ERFA grundsätzlich unterstützt. Das Europäische Netzwerk der Eisenbahnregulierungsbehörden (ENRRB) soll mehr Befugnisse erhalten und so das Europäische Netzwerk der Infrastrukturmanager (ENIM) unabhängiger beaufsichtigen. Drittens müssen Infrastrukturmanager alternative Kapazitäten außerhalb der Kapazitätsversorgungspläne bereitstellen, was für die Steigerung der Flexibilität im Netz unter Marktanforderungen laut ERFA unerlässlich war. Schließlich sollen Schlüsselaspekte der Verordnung, wie etwa die Rechte auf zusätzliche Netzkapazitäten, bereits im Januar 2026 statt wie ursprünglich vorgeschlagen im Dezember 2029 umgesetzt werden.