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Dänemark

EK fordert Rückforderung unzulässiger Beihilfen für Öresund-Verbindung

Die Europäische Kommission (EK) hat die Prüfung der dänischen Unterstützung für die feste Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Öresund abgeschlossen. Die EK kam zu dem Schluss, dass die von Dänemark und Schweden gewährten staatlichen Garantien keine neuen Beihilfen darstellen und nicht gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen. Ein Teil der dänischen Steuervergünstigungen wurde jedoch als mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar eingestuft. Dänemark muss die rechtswidrigen Beihilfen nun zurückfordern. Die im Februar 2019 eingeleitete Untersuchung geht auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2018 zurück, mit dem ein früherer Beschluss der EK teilweise für nichtig erklärt wurde. Die staatlichen Bürgschaften wurden bereits 1992 gewährt und gelten daher als bestehende Beihilfe, die nicht neu bewertet werden muss. Die steuerliche Sonderbehandlung der dänischen Muttergesellschaft des Betreiberkonsortiums gilt nur für bestimmte Zeiträume als neue Beihilfe und muss nun von Dänemark zurückgefordert werden. Der genaue Rückforderungsbetrag steht noch nicht fest.