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Schweiz

Bundesrat beschließt Änderungen des Eisenbahngesetzes

Die schweizerische Bundesrat hat am 10. April 2024 Änderungen des Eisenbahngesetzes beschlossen und neue Erlasse in Kraft gesetzt. Damit kann die Schweiz unbefristet an einheitlichen europäischen Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge im internationalen Verkehr teilnehmen. Nachdem das Parlament der Vorlage in der Herbstsitzung 2023 zugestimmt hatte, setzte der Bundesrat die rechtlichen Anpassungen nun per 1. Juli 2024 in Kraft. Neben dem Eisenbahngesetz wurden drei Verordnungen geändert: Die Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV), die Verordnung über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportverordnung, GüTV) und die Verordnung zur Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV). Für eine dauerhafte und vollständige Teilnahme der Schweiz an den europäischen Verfahren müsste ergänzend das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU angepasst werden. Aktuell wird die Zusammenarbeit mit der EU bei den Zulassungsverfahren qua Übergangslösung abgesichert. Die Vorgaben der Schweiz zum barrierefreien Zugang mobilitätseingeschränkter Personen bleiben erhalten.