In einem Urteil vom 22. Mai 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Vollkostenaufschläge in Trassenentgelten nicht der Gewinnerzielung dienen dürfen. Hintergrund war ein Streit in Österreich zwischen dem Netzbetreiber ÖBB-Infrastruktur AG und der Westbahn einerseits sowie der Regulierungsbehörde Schienen-Control andererseits. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. So stellt beispielsweise die Kanzlei BBG und Partner infrage, ob die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für DB InfraGO zugelassene kalkulatorische Eigenkapitalrendite von 562 Mio. Euro mit EU-Recht vereinbar ist. Sollte die Rendite künftig nicht mehr ins Ausgangsniveau der Gesamtkosten (AGK) eingerechnet werden, müssten die Obergrenze der Gesamtkosten und die Trassenpreise gesenkt werden.