Die Europäische Kommission (EK) hat einen Bericht vorgelegt, der Verbesserungsbedarf bei den EU-Richtlinien 2012/34/EU und (EU) 2016/2370 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums aufzeigt. Laut Bericht stellt die fehlende Regelung des Gebrauchtfahrzeugmarkts eine Eintrittsbarriere für den Schienenpersonenverkehr (SPV) dar. Zudem wird das Fehlen eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Serviceanlagen sowie eine fehlende klare Definition von Hochgeschwindigkeitsverkehr (HGV) bemängelt. Für Themen wie Trassenpreise und Kapazitätszuweisung existieren neue Richtlinien oder Gesetzesinitiativen. Der Bericht erwähnt 67 Vertragsverletzungsverfahren, davon 39 wegen verspäteter Umsetzungsmitteilung und 38 aus inhaltlichen Gründen. Häufige Gründe für die inhaltlichen Verfahren waren die Governance des Infrastrukturbetreibers, die Entgelterhebung, die Rolle der Regulierungsstelle und die Zugangsrechte für die Infrastruktur.