Die Schweiz hat ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, um den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu erleichtern. Die Entscheidung ermöglicht weiterhin administrative Erleichterungen für Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind. Seit 2019 ist die ERA in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig, eine Regelung, die auch für Schweizer Unternehmen gilt. Im Zuge der Verlängerung der Übergangslösung wurde der Anhang 1 des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU mit 16 neuen Rechtsakten aktualisiert, was die Gleichwertigkeit der schweizerischen Regelungen mit denen der EU bestätigt.