Die Schweiz und die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) wollen die Übergangslösung für gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen bis Ende 2025 verlängern. Die Entscheidung soll im Dezember 2024 beim „Gemischten Landverkehrsausschuss“ fallen. Die seit 2019 bestehende Regelung erlaubt ein einheitliches Antragsverfahren für Bahnunternehmen aus der EU und der Schweiz, obwohl Zulassungen rechtlich getrennt erfolgen. Ohne die Lösung wären separate Verfahren in der Schweiz und jedem betroffenen EU-Staat nötig. Langfristig strebt die Schweiz an, die Zuständigkeit der ERA auch für schweizerische Bahnunternehmen im Landverkehrsabkommen zu verankern.