Die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des Schweizer Parlaments (KVF) haben am 24. März 2026 einem Vorentscheid zur parlamentarischen Initiative Engler zugestimmt. Damit sollen Mittel des Bahninfrastrukturfonds nicht für den allgemeinen Bundeshaushalt verwendet werden. Nach der Beratung über Fondsfragen, Mehrwertsteuer und Vorsteuerkürzungen kamen sie zu dem Schluss, dass die Mittel im Fonds für die vorgesehenen Infrastrukturaufgaben eingesetzt werden müssen. Die ständerätliche Kommission KVF-S erhielt den Auftrag, dazu einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Zudem befasste sich die Kommission erneut mit der Motion 25.3949 zur Verlagerungspolitik. Nach einer Änderung durch den Ständerat beantragte die Kommission des Nationalrats (KVF-N) die Annahme der angepassten Fassung. Freiwerdende Mittel aus der Rollenden Landstraße (RoLa) sollen kurzfristig im Rahmen der geltenden Rechtslage eingesetzt werden. Mittelfristig ist die Streichung von Artikel 8 Absatz 2 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes vorgesehen. Die Beratung zur Genfer Standesinitiative für eine bessere Bahnanbindung und zur parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Agglomerationsprogramme vertagte die Kommission, um Ergebnisse aus der Vernehmlassung zur Vorlage Verkehr 45 einzubeziehen.