Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen, das Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen, digitalisieren und deutlich beschleunigen soll, damit Sanierungen und Ausbauten schneller umgesetzt werden. Für die Schiene ist vorgesehen, dass Elektrifizierungen von Bahnstrecken unter 60 km vollständig von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) freigestellt werden. Zudem sollen UVP-Pflichten bei weiteren Schienenmaßnahmen auf das europarechtliche Mindestmaß reduziert werden. Natur- und Artenschutzrecht sollen bundesweit einheitlicher, rechtssicherer und praxistauglicher gefasst werden, und für Klagen gegen Infrastrukturprojekte werden klarere gesetzliche Vorgaben angekündigt. Das Bundesumweltministerium legt bis Ende Februar 2026 ein zweites Gesetzespaket mit maßgeblichen umweltrechtlichen Anpassungen zur weiteren Verfahrensbeschleunigung vor.