Das EU-Parlament hat am 19. Mai 2026 die europäische Verordnung zum Schienenkapazitätsmanagement angenommen. Der Rechtsakt wird nach der offiziellen Ausfertigung im Juni oder Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und soll in großen Teilen ab dem Fahrplanjahr 2031 wirksam werden. Die Mitgliedstaaten hatten der Verordnung bereits im April 2026 zugestimmt. Vorgesehen ist ein dreistufiges Regime für die Kapazitätsplanung mit strategischer Planung im Fünfjahresrhythmus, jährlicher Fahrplanerstellung und unterjährigen Anpassungen. Hinzu kommen operative Zwischenschritte mit Kapazitätsstrategie, Kapazitätsmodell und Kapazitätsangebotsplan. Das European Network of Infrastructure Managers (ENIM) entwickelt zentrale Rahmenwerke für Kapazitäts- und Störungsmanagement und wird von einem Gremium beraten, in dem auch Zugangsberechtigte über die European Railway Platform vertreten sind. Zudem führt die Verordnung europaweit Strafzahlungen für Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei Pflichtverletzungen zu zugewiesenen Zugtrassen mit erheblichen Netzauswirkungen ein. Die Sanktionen liegen zwischen 1 und 8 Euro je km und können je nach Auswirkung der Änderung verdoppelt werden.