Die Europäische Kommission (EK) und die Schweiz haben am 2. März 2026 ein 2024 ausgehandeltes Paket bilateraler Abkommen unterzeichnet, darunter modernisierte Vereinbarungen zu Land- und Luftverkehr sowie Regeln zur Zulässigkeit staatlicher Beihilfen auch im Verkehrssektor. Künftig werden die institutionellen Fragen der sieben Binnenmarktabkommen einzeln geregelt. Die Schweiz verpflichtet sich zur „dynamischen“ Übernahme neuer EU-Vorschriften, abgesehen von verhandelten Ausnahmen. Dafür erhält die Schweiz bei zu übernehmenden EU-Rechtsakten ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung. Zudem wurden ein Streitschlichtungsverfahren und die Rolle von Gerichten wie dem EuGH in Konfliktfällen festgelegt. Für den Schienenverkehr vereinbarten beide Seiten die Verlängerung und mögliche Ausweitung der Zusammenarbeit mit der europäischen Eisenbahnagentur ERA, ohne dass diese für den schweizerischen Bahnverkehr zuständig wird. Ziel ist die vereinfachte Zulassung von Schienenfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr. Nach Zustimmung des EU-Ministerrats folgt die Befassung des Europäischen Parlaments. In der Schweiz gehen die Verträge ins Parlament und anschließend in eine Volksabstimmung.